Chalet Stella Alpina
Allgemeines
Es gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preise.
Der Mieter ist verpflichtet bei Vorlage der Meldebestätigung diese zu unterzeichnen und Frau Kosi, stellvertretend für den Vermieter, auszuhändigen oder in den Briefkasten einzuwerfen.
Haustiere sind nicht erlaubt.
Vertragsabschluss / Zahlungsbedingungen
Die Buchung wird erst mit der Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Mietpreises wirksam.
Der restliche Betrag, inkl. der Kaution ist spätestens 21 Tage vor Anreise vollständig zu überweisen.
Eine vom Mieter eventuell gezahlte Kaution wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses, ggfs. unter Abzug vom Mieter zu tragender, zusätzlich entstandener und verursachter Kosten, an den Mieter zurückerstattet.
Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung, laut Rechnung, anderenfalls wird die Schlüsselausgabe durch den Vermieter verwehrt.
Nach Buchung müssen sämtliche Angaben jedes einzelnen Gastes (Name, Vorname, Anschrift, Geb.-Datum und Staatsangehörigkeit) übermittelt werden, zwecks späterer Anmeldung der Kurtaxe bei der Gemeinde.
Die bei den jeweiligen Apartments angegebene und in der Auftragsbestätigung aufgeführte Personenzahl darf nicht überschritten werden, sofern nichts anderes vom Vermieter schriftlich bestätigt worden ist.
Stornierung
Eine Stornierung durch den Mieter vor Mietbeginn ist unter Leistung einer einmaligen Pauschale jederzeit möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Pauschale wie folgt:
21 oder weniger Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
Vorzeitige Abreise
Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes werden 100% des Mietbetrages berechnet. Ein wichtiger Grund stellt insbesondere eine unvorhersehbare Unbewohnbarkeit des Ferienobjekts dar. Darüber hinaus muss der Grund stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Anreise und Abreise
Am Anreisetag kann das Mietobjekt frühestens ab 16.00 Uhr bezogen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch Frau Beate Kosi. . Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und alle Schlüssel, der Tiefgaragenöffner und die Oberstaufen Plus Karten (Allgäu-Walser Karten) in der Ferienwohnung zu hinterlegen. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist selbstständig in den zugewiesenen Mülltonnen zu entsorgen (Mülltrennung). Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe, etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen.
Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.
Pflichten des Mieters
In jedem Mietobjekt liegt eine Hausordnung aus. Diese werden vom Mieter im vollen Umfang akzeptiert und eingehalten.
Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei Abreise durch den Vermieter oder stellvertretend durch Frau Kosi, kontrolliert. Schäden oder Fehlbestände am Inventar / Objektschlüssel / Oberstaufen Plus Card sind vom Mieter zu ersetzen.
Alle Fenster/Türen sind bei Verlassen der Wohnung immer zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden.
Die Möblierung und Dekoration der Wohnung ist bei Verlassen wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Rauchen ist innerhalb des gesamten Haus verboten. Sollte in der Ferienwohnung dennoch geraucht werden, ist neben eventuell weiteren Schadensersatzansprüchen eine pauschale Sonderreinigungs- bzw. Renovierungsgebühr in Höhe von 250,00 € zu entrichten. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet das Mietobjekt und dessen Inventar sorgfältig zu behandeln.
Das Holz für die Benutzung des Kamins ist durch den Mieter zu beschaffen. Sollte das vorhandene Holz verfeuert werden, wird eine Wiederbeschaffungspauschale von 50,00€ berechnet.
Kostenpflichtige Filme etc. werden den Mietern in Rechnung gestellt oder von der Kaution einbehalten.
Bei verloren gegangenen Wohnungsschlüsseln haftet der Mieter in vollem Umfang für die Kosten der Instandsetzung.
Bei Verlust der Oberstaufen Plus Karte ist dies umgehend zu melden. Je verlorener Karte ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu bezahlen.
Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Mietobjektes und Aushändigung der Objektschlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt.
Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters.
Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Internetzugang
Für die Mietzeit besteht die Möglichkeit zum kostenlosen Zugang zum WLAN. Für einen Ausfall wird keine Haftung übernommen.
Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.
Datenschutz
Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und können für interne Zwecke genutzt werden.
Sonstige Bestimmungen
Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen den Vermieter können nicht an Dritte abgetreten werden. Ehepartner und Verwandte sind davon ebenfalls ausgeschlossen.
Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Printerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertag angegebenen Preise.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters.
Stand: November 2020
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